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Pressemitteilung: Beratungsstellen dank Investitionsförderung der Aktion Mensch mobil unterwegs

26.02.2020

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung im Barnim und in Ostprignitz-Ruppin wird durch den Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Berlin Brandenburg e.V. organisiert. Die Beratungsstellen beraten Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörigen zu Fragen rund um das Thema Teilhabe. Für Menschen, die eine persönliche Beratung benötigen oder wünschen, wurde bisher aufsuchende Beratung in der Häuslichkeit mit Privat-Pkws organisiert. Für eine gute Beratung ist zusätzlich eine gute Vernetzung unerlässlich. Auch aus diesem Grund sind die Berater*innen viel in ihren Landkreisen unterwegs. Der LVKM-BB e.V. freut sich, seinen Mitarbeiter*innen dank der Investitionsförderung der Aktion Mensch für diese Zwecke zwei Pkws zur Verfügung stellen zu können. Aber auch den Mitgliedern des LVKM-BB soll mit den Fahrzeugen eine bessere Vernetzung untereinander und mit dem Verband ermöglicht werden. Denn für eine gute Vernetzung und Einbindung in die Arbeit des Verbands ist eine mobile und aufsuchende Arbeit und ein kontinuierlicher Kontakt wichtig.

Eine mobile Beratung war für den LVKM B/B e.V. schon immer erstrebenswert, denn gerade in den ländlichen Regionen von Brandenburg benötigen Familien und Betroffene für ihre besondere Situation Verständnis und verlässliche Wegbegleiter. Mit der Förderung durch die Aktion Mensch werden Mitarbeiter der Beratungsstellen in die Lage versetzt, Ratsuchenden noch effizienter Hilfestellung und Unterstützung anzubieten.“, so Arnold Uschkoreit, langjähriges Vorstandsmitglied des LVKM-BB e.V.

Wir danken Aktion Mensch für die Förderung.

 

Zusätzlich danken wir der Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin für Ihre großzügige Unterstützung zur Mobilität der Beratungsstelle in Neuruppin.

 

Zum Hintergrund:

Die EUTB Barnim und die EUTB Neuruppin sind Angebote des Landesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Berlin Brandenburg e.V. (LVKM).  Die EUTB – Beratungsstellen werden seit 2018 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX gefördert und bieten niedrigschwellige Beratung für Menschen mit Behinderung (auch drohender) und deren Angehörigen an. Es handelt sich um ein ergänzendes Angebot, welches bestehende Beratungsstrukturen nicht ersetzt. Ratsuchende erhalten in den EUTB- Beratungsstellen ohne Voranmeldung kostenfreie und unabhängige Beratung, Hilfe und Unterstützung. Hierbei werden zum Beispiel Fragen zu Assistenzleistungen, Hilfsmitteln, Kuren, Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten unter die Lupe genommen. In der Beratung werden auch Betroffene als sogenannte „Peer-Berater*innen“ eingebunden.

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