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BVKM fordert: Stärkung der Kurzzeitpflege und Einführung eines flexiblen Entlastungsbudgets
15.07.2020
Im "Positionspapier des Bundesverbandes für körper-und mehrfachbehinderte Menschen zur Stärkung der Kurzzeitpflege und zur Einführung eines flexiblen Entlastungsbudgets" fordert der BVKM die Schaffung spezieller Angebote der Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderung, den flächendeckenden Ausbau derartiger Angebote, die wirtschaftliche Vergütung der Kurzzeitpflege und die Sicherstellung der Behandlungspflege in der Kurzzeitpflege. Im Bezug auf den Entlastungsbetrag stellt der BVKM die Forderungen, dass die Verhinderungspflege, die bereits nach der aktuellen Rechtslage ein flexibles und bewährtes Entlastungsbudget darstellt, erhalten bleibt und weiter ausgebaut wird, sowie dass die Verhinderungspflege um den vollen jährlichen Betrag der Kurzzeitpflege erhöht werden kann. Ebenfalls sollte die Verhinderungspflege um den monatlichen Entlastungsbetrag und um die monatlichen Leistungen der Tages-und Nachtpflege erhöht werden kann, oder zumindest alternativ, dass die Mittel der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege und des Entlastungsbetrages zu einem flexiblen jährlichen Entlastungsbudget zusammengefasst werden, welches der Höhe nach entsprechend den Pflegegraden abzustufen ist. Des Weiteren sollten die steuerrechtliche Hindernisse, die einer flexiblen Inanspruchnahme der Verhinderungs-pflege entgegenstehen, beseitigt werden.
Das vollständige Positionpapier finden sie hier.
Hier geht es zur Webseite des BVKMs mit weiteren Hinweisen zum Papier.