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Frankfurter Erklärung vom 24.06.2026 - bvkm fordert gerechte Gestaltung sozialpolitischer Reformen

24.06.2026

Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei aktuellen Reformvorhaben berücksichtigen!

Gemeinsame Erklärung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), seiner Landesverbände und Selbstvertretungsgremien (Bundesausschuss).

Die aktuellen Reformvorhaben in der Pflege-, Sozial- und Gesundheitspolitik stehen unter erheblichem finanziellem Druck. Der bvkm erkennt die Notwendigkeit an, die sozialen Sicherungssysteme langfristig tragfähig zu gestalten. Gleichzeitig darf die Suche nach finanzieller Stabilität nicht dazu führen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und ihren Familien aus dem Blick gerät.

Menschen mit Behinderung sind keine Randgruppe sozialpolitischer Entscheidungen. Sie sind Bürgerinnen und Bürger mit denselben Rechten auf Selbstbestimmung, Teilhabe und gesellschaftliche Zugehörigkeit wie alle anderen Menschen.

Viele Familien, in denen Menschen mit Behinderung leben, leisten seit Jahren und Jahrzehnten Pflege, Betreuung, Begleitung und Assistenz. Sie entlasten damit die sozialen Sicherungssysteme in erheblichem Umfang. Reformen müssen diese Leistungen anerkennen und stärken.

Menschen mit Behinderung und ihre Familien bewegen sich im versäulten deutschen Rechtssystem oft in mehreren Leistungssystemen. Gerade deshalb braucht ihre Lebenssituation besondere Aufmerksamkeit in allen Reformbemühungen. Besonders für sie dürfen nicht noch mehr Hürden oder Leistungseinschnitte entstehen.

Mit der vorliegenden Erklärung wollen der bvkm und sein Bundesausschuss auf die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Familien aufmerksam machen. Die darin erhobenen Forderungen zielen darauf ab, die aktuellen Reformbemühungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gerecht zu gestalten, das bedeutet: die Rechte von Menschen mit Behinderung zu wahren und ihre Leistungsansprüche und die ihrer Familien zu erhalten.

Der bvkm und sein Bundesausschuss fordern daher:
Teilhabe und Selbstbestimmung müssen das Leitprinzip aller Reformen bleiben
Sozialpolitische Reformen müssen die UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz und den Artikel 3 des Grundgesetzes konsequent berücksichtigen. Menschen mit Behinderung dürfen nicht auf Pflegebedürftigkeit reduziert werden. Ihre gleichberechtigte Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft muss das Ziel sein.

Familien brauchen Entlastung statt zusätzlicher Belastungen
Familien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung übernehmen täglich Verantwortung. Neue Beratungs-, Nachweis- oder Mitwirkungspflichten dürfen nicht zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen führen. Unterstützungsangebote müssen niedrigschwellig, erreichbar, freiwillig und verlässlich ausgestaltet sein.

Leistungen müssen sich am Bedarf orientieren
Finanzielle Herausforderungen dürfen nicht dazu führen, dass Leistungsansprüche schrittweise eingeschränkt oder Zugänge zu Leistungen erschwert werden. Der individuelle Unterstützungsbedarf muss weiterhin Maßstab sozialrechtlicher Leistungen bleiben.

Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Pflege müssen besser zusammenwirken
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erleben häufig komplizierte Zuständigkeitsfragen zwischen verschiedenen Leistungssystemen. Reformen müssen die Zusammenarbeit der Systeme verbessern und dürfen keine neuen Schnittstellenprobleme schaffen.

Menschen mit Behinderung und ihre Verbände müssen beteiligt werden
Gute Politik und eine stabile Demokratie entstehen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Menschen mit Behinderung, Angehörige und ihre Selbstvertretungen müssen frühzeitig, verbindlich und mit ausreichenden Rückmeldefristen an Reformprozessen beteiligt werden. Beteiligung und Möglichkeiten zur Mitgestaltung sind wesentliche Elemente einer lebendigen Demokratie.

Soziale Infrastruktur ist Zukunftsinvestition
Leistungen für Menschen mit Behinderung sind kein Kostenfaktor, sondern Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft. Investitionen in Teilhabe, Barrierefreiheit, Beratung, Pflege und Assistenz stärken gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben. Davon profitiert nicht nur der konkrete Mensch und sein unmittelbares Umfeld, sondern die gesamte Gesellschaft.

Was das konkret bedeutet am aktuellen Beispiel Pflege:
Pflegende Angehörige brauchen Entlastung
Während die durchschnittliche Pflegedauer in der häuslichen Pflege bei ca. 3 bis 5 Jahren liegt, ist die Pflege eines Kindes mit Behinderung eine lebenslange Aufgabe, die nicht mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter des Kindes endet. Die Pflegereform muss dies berücksichtigen. Kürzungen bei der Altersrente und bei Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige belasten Familien mit einem Kind mit Behinderung übermäßig und sind nicht akzeptabel.

Zu weiteren Einzelheiten siehe: Stellungnahme des bvkm vom 10.06.2026 zum Pflegeneuordnungsgesetz unter: https://bvkm.de/ratgeber/pflegereform/

bvkm – eine starke Stimme für Teilhabe
Im Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) haben sich rund 280 regionale Organisationen mit ca. 27.000 Menschen zum größten Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Deutschland organisiert. Als Selbsthilfeverband unterstützt der bvkm den Zusammenschluss und Austausch von Eltern behinderter Kinder und Menschen mit Behinderung vor Ort. Als Fachverband bündelt der bvkm Wissen, berät und klärt auf. Als sozialpolitische Interessenvertretung tritt der bvkm für Inklusion, Partizipation und volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein.

Im Bundesausschuss, in dem das vorliegende Papier erarbeitet wurde, sind alle Landesverbände des bvkm, seine Bundesvertretung der Clubs und Gruppen und seine Bundesfrauenvertretung vertreten. Er berät den Vorstand in der Führung des Bundesverbandes.

Frankfurt am Main, 24. Juni 2026

Aktuelle Weiterführende Informationen:

Der BVKM bittet um Mithilfe – siehe folgenden Link:

Bitte Mithilfe - für alle pflegenden Angehörigen-Musterbrief-Aktion des bvkm zum Pflegeneuordnungsgesetz

Der bvkm hat sich zu den aktuellen Reformvorschlägen bisher wie folgt geäußert:

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG)

Keine Kürzungen bei der Teilhabe

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

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