Bei Problemen mit der Eingliederungshilfe bzgl. Art und Umfang der Leistungen oder Streitigkeiten zwischen leistungsberechtigten Personen und dem Sozialamt können sich Leistungsberechtigte nach § 99 SGB IX hilfesuchend an die Clearingstelle wenden.

Webseite: Clearingstelle Bundesteilhabegesetz | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (brandenburg.de)

E-Mail Adresse: Clearingstelle.bthg@mgsiv.brandenburg.de