Der LVKM Berlin-Brandenburg e.V. vertritt auf Landesebene die Interessen von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen.
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Frankfurter Erklärung vom 24.06.2026
bvkm fordert gerechte Gestaltung sozialpolitischer Reformen
Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei aktuellen Reformvorhaben berücksichtigen!
Gemeinsame Erklärung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), seiner Landesverbände und Selbstvertretungsgremien (Bundesausschuss).
Die aktuellen Reformvorhaben in der Pflege-, Sozial- und Gesundheitspolitik stehen unter erheblichem finanziellem Druck. Der bvkm erkennt die Notwendigkeit an, die sozialen Sicherungssysteme langfristig tragfähig zu gestalten. Gleichzeitig darf die Suche nach finanzieller Stabilität nicht dazu führen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und ihren Familien aus dem Blick gerät.
Menschen mit Behinderung sind keine Randgruppe sozialpolitischer Entscheidungen. Sie sind Bürgerinnen und Bürger mit denselben Rechten auf Selbstbestimmung, Teilhabe und gesellschaftliche Zugehörigkeit wie alle anderen Menschen.
Viele Familien, in denen Menschen mit Behinderung leben, leisten seit Jahren und Jahrzehnten Pflege, Betreuung, Begleitung und Assistenz. Sie entlasten damit die sozialen Sicherungssysteme in erheblichem Umfang. Reformen müssen diese Leistungen anerkennen und stärken.
Menschen mit Behinderung und ihre Familien bewegen sich im versäulten deutschen Rechtssystem oft in mehreren Leistungssystemen. Gerade deshalb braucht ihre Lebenssituation besondere Aufmerksamkeit in allen Reformbemühungen. Besonders für sie dürfen nicht noch mehr Hürden oder Leistungseinschnitte entstehen.
Mit der vorliegenden Erklärung wollen der bvkm und sein Bundesausschuss auf die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Familien aufmerksam machen. Die darin erhobenen Forderungen zielen darauf ab, die aktuellen Reformbemühungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gerecht zu gestalten, das bedeutet: die Rechte von Menschen mit Behinderung zu wahren und ihre Leistungsansprüche und die ihrer Familien zu erhalten.
Der bvkm und sein Bundesausschuss fordern daher:
Teilhabe und Selbstbestimmung müssen das Leitprinzip aller Reformen bleiben
Sozialpolitische Reformen müssen die UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz und den Artikel 3 des Grundgesetzes konsequent berücksichtigen. Menschen mit Behinderung dürfen nicht auf Pflegebedürftigkeit reduziert werden. Ihre gleichberechtigte Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft muss das Ziel sein.
Familien brauchen Entlastung statt zusätzlicher Belastungen
Familien mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung übernehmen täglich Verantwortung. Neue Beratungs-, Nachweis- oder Mitwirkungspflichten dürfen nicht zu zusätzlichen bürokratischen Belastungen führen. Unterstützungsangebote müssen niedrigschwellig, erreichbar, freiwillig und verlässlich ausgestaltet sein.
Leistungen müssen sich am Bedarf orientieren
Finanzielle Herausforderungen dürfen nicht dazu führen, dass Leistungsansprüche schrittweise eingeschränkt oder Zugänge zu Leistungen erschwert werden. Der individuelle Unterstützungsbedarf muss weiterhin Maßstab sozialrechtlicher Leistungen bleiben.
Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Pflege müssen besser zusammenwirken
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen erleben häufig komplizierte Zuständigkeitsfragen zwischen verschiedenen Leistungssystemen. Reformen müssen die Zusammenarbeit der Systeme verbessern und dürfen keine neuen Schnittstellenprobleme schaffen.
Menschen mit Behinderung und ihre Verbände müssen beteiligt werden
Gute Politik und eine stabile Demokratie entstehen nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Menschen mit Behinderung, Angehörige und ihre Selbstvertretungen müssen frühzeitig, verbindlich und mit ausreichenden Rückmeldefristen an Reformprozessen beteiligt werden. Beteiligung und Möglichkeiten zur Mitgestaltung sind wesentliche Elemente einer lebendigen Demokratie.
Soziale Infrastruktur ist Zukunftsinvestition
Leistungen für Menschen mit Behinderung sind kein Kostenfaktor, sondern Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft. Investitionen in Teilhabe, Barrierefreiheit, Beratung, Pflege und Assistenz stärken gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben. Davon profitiert nicht nur der konkrete Mensch und sein unmittelbares Umfeld, sondern die gesamte Gesellschaft.
Was das konkret bedeutet am aktuellen Beispiel Pflege:
Pflegende Angehörige brauchen Entlastung
Während die durchschnittliche Pflegedauer in der häuslichen Pflege bei ca. 3 bis 5 Jahren liegt, ist die Pflege eines Kindes mit Behinderung eine lebenslange Aufgabe, die nicht mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter des Kindes endet. Die Pflegereform muss dies berücksichtigen. Kürzungen bei der Altersrente und bei Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige belasten Familien mit einem Kind mit Behinderung übermäßig und sind nicht akzeptabel.
Zu weiteren Einzelheiten siehe: Stellungnahme des bvkm vom 10.06.2026 zum Pflegeneuordnungsgesetz unter: https://bvkm.de/ratgeber/pflegereform/
bvkm – eine starke Stimme für Teilhabe
Im Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) haben sich rund 280 regionale Organisationen mit ca. 27.000 Menschen zum größten Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen in Deutschland organisiert. Als Selbsthilfeverband unterstützt der bvkm den Zusammenschluss und Austausch von Eltern behinderter Kinder und Menschen mit Behinderung vor Ort. Als Fachverband bündelt der bvkm Wissen, berät und klärt auf. Als sozialpolitische Interessenvertretung tritt der bvkm für Inklusion, Partizipation und volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein.
Im Bundesausschuss, in dem das vorliegende Papier erarbeitet wurde, sind alle Landesverbände des bvkm, seine Bundesvertretung der Clubs und Gruppen und seine Bundesfrauenvertretung vertreten. Er berät den Vorstand in der Führung des Bundesverbandes.
Frankfurt am Main, 24. Juni 2026
Weiterführende Informationen
Der bvkm hat sich zu den aktuellen Reformvorschlägen bisher wie folgt geäußert:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG)
Keine Kürzungen bei der Teilhabe
Kahlschlag im Sozialwesen stoppen - Teilhabe ist kein Privileg, sondern Menschenrecht
Berlin, 22. April 2026 – Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung warnen vor dem systematischen Abbau von Grundrechten durch geplante Sozialkürzungen.
Bund, Länder und Kommunen haben auf 108 Seiten Pläne zur
Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe und der
Eingliederungshilfe hinter verschlossenen Türen erstellt. Dieses
sogenannte „Vorschlagsbuch“ trägt den Titel „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Die angedachten Maßnahmen bedrohen den sozialen Frieden. Sie schränken Menschenwürde und Menschenrechte ein. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung lehnen die Pläne zur Kostendämpfung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe auf das Schärfste ab.
Mit einem Kürzungsvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro stellen die geplanten Maßnahmen einen systematischen Angriff auf die Grundrechte der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft dar. Die geplanten Einsparmaßnahmen untergraben damit sowohl die Behindertenrechtskonvention als auch die UN-Kinderrechtskonvention. Teilhabe darf nicht nach Kassenlage gewährt werden – und Effizienz darf nicht zum Gegenbegriff von Menschenwürde werden!
Die inhaltliche Stoßrichtung ist gravierend: Individuelle Rechtsansprüche werden abgebaut, Teilhabe und Inklusion zurückgedrängt und die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ausgehebelt. Dass diese Pläne ohne Einbindung von Selbstvertretungs- und Fachverbänden erarbeitet wurden, ist ein demokratischer Skandal.
Die Fachverbände warnen: Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche sind massiv von Sozialkürzungen bedroht. Wer hier spart, spart an der Menschenwürde.
Die Fachverbände fordern die Handelnden auf, stattdessen endlich
Maßnahmen zur Digitalisierung und Entbürokratisierung zu ergreifen, damit Personal, das bei den Leistungsträgern in erheblichem Maße zur Umsetzung des BTHG eingestellt wurde, zurückgefahren werden kann. Die Leistungsträger haben mit dem BTHG die Steuerung der Leistungserbringung gewollt und tragen im hohen Maße selbst durch unzulässig kurze Bewilligungszeiträume, aufwändige Gesamtplanverfahren, komplett fehlende Digitalisierung der Prozesse und Prüfung von umfänglich zu erstellender Dokumentation ohne erkennbaren Zweck zu den hohen Kosten bei.
Weiterführende Informationen:
- Das sogenannte „Vorschlagsbuch“ ist ein aktuelles internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Es enthält drastische Kürzungspläne bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung mit mehr als 70 Kürzungsvorschlägen und einem bezifferten Volumen von über 8,6 Milliarden Euro.
Unter anderem sollen individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung gestrichen und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung eingeschränkt werden.
Der Paritätische Gesamtverband hat das Papier zusammen mit einer detaillierten fachpolitischen Einordnung veröffentlicht: - Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung unterstützen die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe an den Deutschen Bundestag „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“. Mit der Petition wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, „keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen, die zu Kürzungen und Einschränkungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung – zum Beispiel durch Pauschalierungen – führen. Denn Teilhabe ist Menschenrecht.”
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter:
www.diefachverbaende.de
Die Petition kann noch bis zum 25. Mai 2026 mitgezeichnet werden.
Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.nc.html
oder per QR-Code
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Es ist auch heute nicht selbstverständlich, dass Menschen mit Behinderungen akzeptiert werden, wie sie sind, und dass sie die Hilfe erhalten, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Deshalb ist der Zusammenschluss Angehöriger oder selbst von Behinderung betroffener Menschen wichtig um Erfahrungen auszutauschen, Bedürfnisse zu formulieren und sie gemeinsam durchzusetzen.
Der LVKM Berlin-Brandenburg e.V. bietet Unterstützung und Beratung für behinderte Menschen und ihre Angehörigen. Wir vertreten die Anliegen körper- und mehrfachbehinderter Menschen auf Landesebene, koordinieren die Arbeit von Orts- und Kreisverbänden, wirken als Verbindungsglied zum Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und leisten Öffentlichkeitsarbeit.
Der LVKM e.V., konfessionell und parteipolitisch unabhängig, ist Mitglied im Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. und im Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Brandenburg e.V.
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Der Vorstand
Manuela Friemel | Nadja Bahro | Anja Binder
